Beim Großkunden Business Frühstück der ROSIER Flotte stand ein Thema im Mittelpunkt, das für Unternehmen mit Dienstwagenflotte zunehmend an Bedeutung gewinnt: Rechtssicherheit im Fuhrpark. Rechtsanwalt Frank von der Osten (HAKE Rechtsanwälte, Hamm) gab einen umfassenden Überblick über Haftungsrisiken, Compliance-Pflichten und aktuelle Entwicklungen – mit klaren Handlungsempfehlungen für die Praxis.
2. Pflichten richtig delegieren – aber Haftung bleibt
3. Bußgeldmanagement: Schnelligkeit schützt vor Fahrtenbuch
4. Führerscheinkontrolle: Pflicht mit Konsequenzen
5. Datenschutz im Fuhrpark: Sensibles Terrain
6. Elektromobilität: Neue Technik, neue Pflichten
Im Fuhrpark ist „Halter“ nicht zwingend derjenige, der im Fahrzeugschein steht. Halter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und darüber verfügt – und trägt damit die Verantwortung für alle Gefahren, die vom Fahrzeug ausgehen. Dazu zählen unter anderem:
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
Einhaltung von UVV- und DGUV-Vorgaben
Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis
Vermeidung von Fahrten ohne Fahrerlaubnis
Besonders wichtig: Halterverantwortung ist keine Einbahnstraße. Auch Fahrer haften – etwa bei der Nutzung elektronischer Geräte oder wenn sie trotz erkennbarer Mängel weiterfahren.
Eine häufige Fehlannahme: Allein die Stellenbezeichnung „Fuhrparkleiter“ begründet keine automatische Haftung. Pflichten müssen ausdrücklich und dokumentiert delegiert werden, z. B. im Arbeitsvertrag oder durch Einzelbeauftragung.
Wichtig dabei:
Delegation nur an sachkundige und zuverlässige Personen
Keine stillschweigende Beauftragung
Externe Dienstleister müssen explizit einbezogen werden
Trotz Delegation bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung – inklusive Auswahl-, Überwachungs- und Stichprobenpflichten .
Ein zentrales Risiko für Unternehmen ist die Fahrtenbuchauflage – im schlimmsten Fall für die gesamte Flotte. Bereits eine einzelne erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann ausreichen, wenn der Fahrer nicht zeitnah benannt wird.
Empfohlene Praxis:
Zeugenfragebögen innerhalb von 2 Wochen beantworten
Fahreridentität aktiv klären und dokumentieren
Mitwirkungspflichten in der Car Policy festschreiben
Antworten archivieren (Beweisfunktion)
Ein Praxis-Tipp: Unternehmen haben als Zeugen Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach JVEG – inklusive Arbeitszeitvergütung und Auslagen .
Nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar – auch das Zulassen dessen. Empfohlen wird:
Regelmäßige Führerscheinkontrolle (Faustregel: 2× jährlich)
Anlassbezogene Kontrollen bei Verdachtsmomenten
Dokumentation der Prüfungen
Versäumnisse können zu empfindlichen Strafen und versicherungsrechtlichen Problemen führen .
GPS-Tracking, Dashcams oder digitale Fahrtenbücher bieten Vorteile – sind aber rechtlich heikel. Kernaussagen:
Permanente, anlasslose Überwachung ist unzulässig
Dashcams sind nur mit Schleifenfunktion und anlassbezogener Speicherung zulässig
DSGVO-Auskunftsansprüche können teuer werden (Frist: 1 Monat)
Fazit: Datenschutz erhöht den administrativen Aufwand – reduziert aber Haftungsrisiken erheblich .
Mit der Elektrifizierung von Fuhrparks steigen auch die rechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen u. a.:
Gefährdungsbeurteilungen durchführen
Fahrer unterweisen
Hochvolt- und Ladeinfrastruktur absichern
Empfehlung aus der Praxis: Car Policy anpassen und auf ausreichenden Versicherungsschutz achten .
Recht im Fuhrpark ist kein Randthema mehr. Wer Pflichten klar regelt, Prozesse dokumentiert und Mitarbeiter einbindet, reduziert Risiken erheblich. Veranstaltungen wie das ROSIER Großkunden Business Frühstück zeigen: Rechtssicherheit ist ein entscheidender Erfolgsfaktor im modernen Flottenmanagement.