Recht im Fuhrpark: Was Fuhrpark-verantwortliche heute unbedingt wissen müssen
Beim Großkunden Business Frühstück der ROSIER Flotte stand ein Thema im Mittelpunkt, das für Unternehmen mit Dienstwagenflotte zunehmend an Bedeutung gewinnt: Rechtssicherheit im Fuhrpark. Rechtsanwalt Frank von der Osten (HAKE Rechtsanwälte, Hamm) gab einen umfassenden Überblick über Haftungsrisiken, Compliance-Pflichten und aktuelle Entwicklungen – mit klaren Handlungsempfehlungen für die Praxis.
1. Halterverantwortung: Mehr als nur Fahrzeugbesitz
2. Pflichten richtig delegieren – aber Haftung bleibt
3. Bußgeldmanagement: Schnelligkeit schützt vor Fahrtenbuch
4. Führerscheinkontrolle: Pflicht mit Konsequenzen
5. Datenschutz im Fuhrpark: Sensibles Terrain
6. Elektromobilität: Neue Technik, neue Pflichten
Halterverantwortung: Mehr als nur Fahrzeugbesitz
Im Fuhrpark ist „Halter“ nicht zwingend derjenige, der im Fahrzeugschein steht. Halter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und darüber verfügt – und trägt damit die Verantwortung für alle Gefahren, die vom Fahrzeug ausgehen. Dazu zählen unter anderem:
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Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
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Einhaltung von UVV- und DGUV-Vorgaben
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Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis
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Vermeidung von Fahrten ohne Fahrerlaubnis
Besonders wichtig: Halterverantwortung ist keine Einbahnstraße. Auch Fahrer haften – etwa bei der Nutzung elektronischer Geräte oder wenn sie trotz erkennbarer Mängel weiterfahren.
Pflichten richtig delegieren – aber Haftung bleibt
Eine häufige Fehlannahme: Allein die Stellenbezeichnung „Fuhrparkleiter“ begründet keine automatische Haftung. Pflichten müssen ausdrücklich und dokumentiert delegiert werden, z. B. im Arbeitsvertrag oder durch Einzelbeauftragung.
Wichtig dabei:
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Delegation nur an sachkundige und zuverlässige Personen
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Keine stillschweigende Beauftragung
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Externe Dienstleister müssen explizit einbezogen werden
Trotz Delegation bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung – inklusive Auswahl-, Überwachungs- und Stichprobenpflichten .
Bußgeldmanagement: Schnelligkeit schützt vor Fahrtenbuch
Ein zentrales Risiko für Unternehmen ist die Fahrtenbuchauflage – im schlimmsten Fall für die gesamte Flotte. Bereits eine einzelne erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann ausreichen, wenn der Fahrer nicht zeitnah benannt wird.
Empfohlene Praxis:
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Zeugenfragebögen innerhalb von 2 Wochen beantworten
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Fahreridentität aktiv klären und dokumentieren
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Mitwirkungspflichten in der Car Policy festschreiben
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Antworten archivieren (Beweisfunktion)
Ein Praxis-Tipp: Unternehmen haben als Zeugen Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach JVEG – inklusive Arbeitszeitvergütung und Auslagen .
Führerscheinkontrolle: Pflicht mit Konsequenzen
Nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar – auch das Zulassen dessen. Empfohlen wird:
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Regelmäßige Führerscheinkontrolle (Faustregel: 2× jährlich)
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Anlassbezogene Kontrollen bei Verdachtsmomenten
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Dokumentation der Prüfungen
Versäumnisse können zu empfindlichen Strafen und versicherungsrechtlichen Problemen führen .
Datenschutz im Fuhrpark: Sensibles Terrain
GPS-Tracking, Dashcams oder digitale Fahrtenbücher bieten Vorteile – sind aber rechtlich heikel. Kernaussagen:
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Permanente, anlasslose Überwachung ist unzulässig
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Dashcams sind nur mit Schleifenfunktion und anlassbezogener Speicherung zulässig
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DSGVO-Auskunftsansprüche können teuer werden (Frist: 1 Monat)
Fazit: Datenschutz erhöht den administrativen Aufwand – reduziert aber Haftungsrisiken erheblich .
Elektromobilität: Neue Technik, neue Pflichten
Mit der Elektrifizierung von Fuhrparks steigen auch die rechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen u. a.:
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Gefährdungsbeurteilungen durchführen
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Fahrer unterweisen
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Hochvolt- und Ladeinfrastruktur absichern
Empfehlung aus der Praxis: Car Policy anpassen und auf ausreichenden Versicherungsschutz achten .
Fazit
Recht im Fuhrpark ist kein Randthema mehr. Wer Pflichten klar regelt, Prozesse dokumentiert und Mitarbeiter einbindet, reduziert Risiken erheblich. Veranstaltungen wie das ROSIER Großkunden Business Frühstück zeigen: Rechtssicherheit ist ein entscheidender Erfolgsfaktor im modernen Flottenmanagement.
