Mehr Fahrspaß. Weniger Steuerlast: Das ändert sich bei Elektro-Dienstwagen

Stell dir vor, du steigst morgens in dein E-Auto, gleitest lautlos zur Arbeit – und gleichzeitig sparst Du dabei auch noch richtig Steuern auf einen Mercedes-Benz, Audi, VW oder Peugeot.
Klingt gut? Wird noch besser! Denn seit Kurzem gelten neue steuerliche Regeln für Dienstwagen mit Elektroantrieb – und die machen viele Modelle deutlich attraktiver.
Mehr Auswahl, weniger Steuerlast – und vor allem: mehr Fahrspaß.
Was hat sich geändert?
Die wichtigste Neuerung: Die sogenannte Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Versteuerung wurde auf 100.000 Euro angehoben.
Damit kannst du jetzt auch höherwertige Elektrofahrzeuge als Dienstwagen fahren – und dabei steuerlich deutlich sparen.
Zusätzlich gut zu wissen:
Ab Juli 2025 bis Ende 2027 gibt’s nochmal einen Vorteil:
Eine neue Sonderabschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge macht die Anschaffung noch attraktiver – vor allem für Unternehmen und Selbstständige.
Warum sich das für dich lohnt:
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Geringere Versteuerung bei privater Nutzung
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Große Auswahl an attraktiven E-Fahrzeugen
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Neue steuerliche Vorteile bei Anschaffung
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Viele Modelle direkt bei ROSIER verfügbar
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Ob sportlich, komfortabel oder praktisch – bei uns findest du garantiert das passende Fahrzeug. Und wenn du magst, helfen wir dir gern, das Beste für deinen Alltag und deine steuerliche Situation rauszuholen.
Welche Förderungen gibt es beim Kauf eines Elektrofahrzeugs?
Rund um Elektrofahrzeuge gibt es verschiedene Förderungen. Der Umweltbonus, ausgezahlt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wurde zum 17. Dezember 2023 eingestellt. Grund dafür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) 60 Milliarden Euro entzogen werden. Neben verschiedenen regionalen Förderungen, besteht weiterhin die Kfz-Steuerbefreiung. Die Kfz-Steuer wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 stärker nach den CO2-Emissionen ausgerichtet. Für Elektrofahrzeuge, die erstmals zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden/werden, wird eine Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren gewährt, die maximal bis zum 31.12.2030 gültig ist. Diese Steuerbefreiung gilt nicht für Plug-in-Hybride.
Welche Kfz-Steuervorteile gibt es bei Elektrofahrzeugen und Hybriden?
Die Kfz-Steuer wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet. Zur Berechnung der Kfz-Steuer wird dadurch zusätzlich zum Hubraum eine Umweltkomponente, der CO2 Ausstoß, berücksichtigt. Die Freigrenze der Umweltkomponente liegt bei 95 Gramm CO2 je Kilometer. Das bedeutet, dass auf Fahrzeuge unterhalb dieses Wertes keine zusätzliche Steuer zur Hubraum-Besteuerung gezahlt werden muss. Bei Überschreiten dieser Grenze ist der Steuersatz in sechs Stufen gestaffelt, sodass zwischen zwei und vier Euro pro Gramm CO2 zusätzlich zur Hubraum-Besteuerung anfallen. Bis Ende 2024 gibt es außerdem einen Steuerfreibetrag von 30€ für PkW mit maximal 95 Gramm CO2 je Kilometer.
Für reine Elektrofahrzeuge (BEV), die erstmals zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden/werden, wird eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren gewährt, die maximal bis zum 31.12.2030 gültig ist.
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